Abschlussbericht "Umfrage zur Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns"

Die erfolgreiche Umsetzung des Mindestlohns setzt eine ausreichende Information und Kenntnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Mindestlohn voraus. Vor diesem Hintergrund ermittelte Ipsos im Auftrag der Mindestlohnkommission im Rahmen einer repräsentativen Befragung von Beschäftigten der Bekanntheitsgrad des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.

Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allge­meiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden, der zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro, zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht wurde.
Die erfolgreiche Umsetzung des Mindestlohns setzt eine ausreichende Information und Kenntnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Mindestlohn voraus. Im Rahmen von repräsentativen Befragungen von Beschäftigten sollte Ipsos den Bekanntheitsgrad des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ermitteln. Hierfür wurden im Herbst 2018, Frühjahr 2019 und Herbst 2019 jeweils rund 2.000 Beschäftigte im Rahmen von Face-to-Face-Interviews befragt. Die Ergebnisse in Chartform befinden sich im pdf.

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